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URL:https://th.kassenverwalter.de/veranstaltungen/seminar-2-wie-gelange-ic
 h-an-informationen-ueber-meinen-schuldner/
SUMMARY:Seminar 2 – Wie gelange ich an Informationen über meinen Schuldn
 er?
DESCRIPTION:Referent: Herr Rainer Goldbach\n\n&nbsp\;\n\nSchwerpunkte:\n\n	
 Informationsbeschaffung über offen zugängliche Informationsquellen\n	Int
 erne Quellen nutzen\n	Besondere Befugnisse nach § 37 b ThürVwZVG\n	Die V
 ermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher\n	Das Verfahren der Vermög
 ensauskunft und der praktische Nutzen\n	Das Vermögensverzeichnis\n	Erford
 erliche Angaben des Schuldners\n	Verhaftung des Schuldners\n	Eintragung in
 s zentrale Schuldnerverzeichnis\n	Zugriff auf hinterlegte Vermögensverzei
 chnisse\n\n&nbsp\;\n\nEine Zwangsvollstreckung ist in der Regel nur dann e
 rfolgreich\, wenn der Gläubiger die Vermögensverhältnisse des Schuldner
 s kennt. Um an entsprechende Informationen zu gelangen\, kann der Gläubig
 er auf zahlreiche Informationsquellen zugreifen. Dazu stehen öffentliche 
 Register und Verzeichnisse zur Verfügung\, die wichtige Informationen bei
 nhalten.\n\n&nbsp\;\n\nAls wichtiges Mittel zum Zweck dient dem Gläubiger
  aber auch die als Zwangsvollstreckungsmaßnahme installierte Vermögensau
 skunft des Schuldners. Sie ermöglicht es\, Erkenntnisse über das Schuldn
 ervermögen zu erlangen\, die für eine lohnende Zwangsvollstreckung benö
 tigt werden.\n\nDurch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ wurd
 e sowohl im Zivilprozessrecht als auch in den Verwaltungsvollstreckungsges
 etzen des Bundes und der Länder das Verfahren zur Vermögensoffenbarung g
 rundlegend erneuert. Die Änderungen in den jeweiligen Gesetzen wirken sic
 h unmittelbar auf die Tätigkeit in der täglichen Praxis einer Stadt- ode
 r Gemeindekasse oder der Vollstreckungsbehörde aus. So dürfen im Verwalt
 ungszwangsverfahren nach thüringischem Landesrecht die Vollstreckungsbeh
 örden dem Schuldner die Vermögensauskunft nicht selbst abnehmen\, sonder
 n müssen den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen.\n\nIn dem Se
 minar werden sowohl die Verfahrensabläufe bei der Vermögensauskunft gesc
 hildert\, als auch der praktische Nutzen für die Gemeinden und Vollstreck
 ungsbehörden erörtert. So wird auch die Frage diskutiert\, ob die Vermö
 gensauskunft eine Sachpfändung entbehrlich macht und wie man kostengünst
 ig an Informationen kommt.
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