Reform des steuerlichen Spendenrechts

Die steuerlichen Regelungen für Spenden wurden mit Wirkung ab 01.01.2000 neu gefasst. Im wesentlichen haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Abschaffung des sog. Durchlaufspendenverfahrens als Voraussetzung für den Spendenabzug
  • Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen
  • Überarbeitung und Erweiterung des Verzeichnisses der spendenbegünstigten Zwecke,
  • Klarstellung der Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Mit der Abschaffung des Durchlaufspendenverfahren sollen die Kommunen von einer sachfremden Aufgabe entlastet werden. Es ist allerdings auch künftig zulässig, Spenden im Durchlaufverfahren entgegenzunehmen und zu bescheinigen. Dementsprechend sehen auch die neuen Muster für Zuwendungsbestätigigungen die Möglichkeit vor, Durchlaufspenden zu bescheinigen.

Informationen zur Spendenreform sowie neue Vordrucktexte und Zusammenstellung sämtlicher neuer Bescheinigungsmuster können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) in der Rubrik “Fachabteilung/Infos” und dort unter “Besitz- und Verkehrssteuern) abgerufen werden.