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Datum/Zeit
Date(s) - 03/03/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Bildungshaus St. Ursula

Kategorien


Referent: Herr Rainer Goldbach

 

Schwerpunkte:

  • Das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung
  • Anmelden oder Betreiben – was ist besser?
  • Das Kostenrisiko im Zwangsversteigerungsverfahren
  • Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung
  • Verhalten im Versteigerungstermin
  • Ablösung durch andere Gläubiger
  • Erfahrungsaustausch

 

Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und komplexes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensrechts und der aktuellen Rechtsprechung wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen und das vom Gesetzgeber eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können.

 

In dem Seminar wird das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung eingehend erläutert. Außerdem soll auf die wichtigen Verfahrensschritte „Antragstellung“, „Anmeldung“ und „Terminswahrnehmung“ ausführlich eingegangen werden.

 

Die Teilnehmer werden angeleitet, selbst Versteigerungsanträge zu stellen, Anmeldungen vorzunehmen und die Kommune im Zwangsversteigerungstermin erfolgreich zu vertreten.

 

Einen Schwerpunkt bildet auch die Verfahrensweise bei der Ablösung von Forderungen durch andere Gläubiger.

 

Seminar 1 – Zwangsversteigerung – Taktik bei der Verfolgung kommunaler Forderungen

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