Lade Karte ...

Datum/Zeit
Date(s) - 17/03/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Bildungshaus St. Ursula

Kategorien


Referent: Herr Rainer Goldbach

 

Schwerpunkte:

  • Informationsbeschaffung über offen zugängliche Informationsquellen
  • Interne Quellen nutzen
  • Besondere Befugnisse nach § 37 b ThürVwZVG
  • Die Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
  • Das Verfahren der Vermögensauskunft und der praktische Nutzen
  • Das Vermögensverzeichnis
  • Erforderliche Angaben des Schuldners
  • Verhaftung des Schuldners
  • Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis
  • Zugriff auf hinterlegte Vermögensverzeichnisse

 

Eine Zwangsvollstreckung ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn der Gläubiger die Vermögensverhältnisse des Schuldners kennt. Um an entsprechende Informationen zu gelangen, kann der Gläubiger auf zahlreiche Informationsquellen zugreifen. Dazu stehen öffentliche Register und Verzeichnisse zur Verfügung, die wichtige Informationen beinhalten.

 

Als wichtiges Mittel zum Zweck dient dem Gläubiger aber auch die als Zwangsvollstreckungsmaßnahme installierte Vermögensauskunft des Schuldners. Sie ermöglicht es, Erkenntnisse über das Schuldnervermögen zu erlangen, die für eine lohnende Zwangsvollstreckung benötigt werden.

Durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ wurde sowohl im Zivilprozessrecht als auch in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder das Verfahren zur Vermögensoffenbarung grundlegend erneuert. Die Änderungen in den jeweiligen Gesetzen wirken sich unmittelbar auf die Tätigkeit in der täglichen Praxis einer Stadt- oder Gemeindekasse oder der Vollstreckungsbehörde aus. So dürfen im Verwaltungszwangsverfahren nach thüringischem Landesrecht die Vollstreckungsbehörden dem Schuldner die Vermögensauskunft nicht selbst abnehmen, sondern müssen den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen.

In dem Seminar werden sowohl die Verfahrensabläufe bei der Vermögensauskunft geschildert, als auch der praktische Nutzen für die Gemeinden und Vollstreckungsbehörden erörtert. So wird auch die Frage diskutiert, ob die Vermögensauskunft eine Sachpfändung entbehrlich macht und wie man kostengünstig an Informationen kommt.

Seminar 2 – Wie gelange ich an Informationen über meinen Schuldner?

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.